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D&O Versicherung

Aus wirtschaftlichen und geschäftlichen Entscheidungen entstehen nicht nur Gewinne. Fehlentscheidungen können Einbußen zur Folge haben, Entscheidungen zum Falschen Zeitpunkt können unrentabel sein, Auftragnehmer können durch Entscheidungen in ihren Rechten beschränkt werden. Für Schäden, die aus Entscheidungen von Führungskräften eines Unternehmens resultieren, haften diese persönlich. Die Haftung ist vollumfänglich und reicht, je nach Schadenfall, bis in das private Vermögen des Betroffenen hinein. Die D&O Versicherung stützt Einschnitte aus solchen Forderungen ab. Sie sichert die Entscheider und Führungskräfte und ihre Familien gegen Haftpflichtforderungen aus unternehmerischer Tätigkeit.

Geschäftsführer, geschäftsführende Vorstände und geschäftsführende Mitarbeiter unterliegen dabei immer den gleichen Risiken. Aus dem speziellen Haftungs- und Anstellungsverhältnis dem Unternehmen gegenüber, sind sie auch für fahrlässige oder nicht selbst verursachte Schäden verantwortlich und können zur Rechenschaft gezogen werden. Von Betroffenen Dritten - dem Geschädigten direkt - oder dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung). Die Tätigkeit als Entscheidungsträger macht sie zum Handelnden für und im Sinne des Unternehmens. Daraus entstehen nicht selten die genannten zweigeteilten Haftungssituationen nach innen und nach außen. Eine D&O Versicherung kompensiert diese Schadenfälle. Sie tritt wesentlich für die Freistellung von Schadenersatzforderungen an Führungskräfte eines Unternehmens ein. Ihr Konzept sieht wesentlich die Freistellung von Forderungen auf Basis von Vermögensschäden vor. Denn in der Regel werden Schäden, die auf Entscheidungen eines Unternehmensorgans zurückgeführt werden, als Vermögensschäden geltend gemacht.

Die D&O Versicherung leistet Schadenersatz an Dritte, wenn der Versicherungsnehmer nachweislich einen Vermögensschaden verursacht hat. Sie leistet direkt an den Geschädigten, wenn die Forderung nach der Außenhaftung berechtigt vorgebracht wird.

Fordert ein Geschädigter vom Unternehmen seinen Schaden ersetzt, ist in vielen Fällen der Unternehmensvorstand gehalten, den Schaden vom verantwortlichen Unternehmensorgan zurück zu fordern. Diese Forderung auf Basis der Innenhaftung wird von der D&O Versicherung abgegolten (je nach Versicherungsvertrag auch bei Eigenschäden, entsprechende Ausschlüsse sollten beachtet werden).

Wird eine Forderung zu Unrecht erhoben, weist die D&O Versicherung diese Forderung zurück. Auch bei unzutreffenden oder der Sachlage nach fehlerhaften Vorwürfen greift die inkludierte Rechtsschutzfunktion der D&O Versicherung. Die erhobene Forderung wird geprüft, korrigiert oder entsprechend zurückgewiesen. Kosten für diese Rechtsprüfung liegen regelmäßig beim Versicherungsunternehmen und sind nicht Bestandteil der Versicherungssumme.

Von der Risikoabsicherung der D&O Versicherung profitieren:

  • Manager
  • Geschäftsführer
  • geschäftsführende Vorstände und Mitarbeiter
  • Leiter mit eigenem Entscheidungsbereich
  • alle Organe des Unternehmens